Covid-19

Zum 3. April 2022 wird die neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung in Kraft treten, die bis vorerst 30. April 2022 gilt.

Für Büchereien gilt daher: Sowohl der reguläre Ausleihbetrieb als auch Veranstaltungen oder Schulbesuche können ab dem 3. April 2022 ohne Auflagen durchgeführt werden.

Auszug aus dem Corona-Spezial des Michaelsbund

Corona Spezial

Quelle: https://www.michaelsbund.de/buechereien/corona-spezial/