Benutzungsordnung

1.

Die katholische öffentliche Bücherei Huisheim steht jedem Interessenten zur Verfügung. Sie ist dem St. Michaelsbund e.V. angeschlossen.

2.

Bei der Anmeldung wird ein Leserkonto angelegt. Damit erkennt der Leser/die Leserin diese Benutzungsordnung an.

3.

Bei minderjährigen Lesern und Leserinnen ist die Einwilligung der Eltern erforderlich.

4.

Die Ausleihfrist beträgt drei Wochen. Sie kann von Fall zu Fall verlängert werden. Die Säumnisgebühr kostet pro Medium pro Woche 0,10 €.

5.

Jeder Leser/Jede Leserin verpflichtet sich, die Medien sorgfältig zu behandeln, Beschädigungen und Verschmutzungen zu melden und bei größeren Defekten oder Verlust einen entsprechenden Schadensersatz zu leisten.

6.

Die Ausleihe erfolgt kostenlos. Für den Zeitraum eines Jahres wird eine Verwaltungsgebühr von 8 € pro Leser verlangt. Benützen mehrere Mitglieder einer Familie die Bücherei, wird ein Beitrag von 15 € pro Familie erhoben. Für Einrichtungen beträgt der Jahresbeitrag 20 €.

Diese Gebühr wird ganzjährig bezahlt.

7.

Die Öffnungszeiten der Bücherei sind:

Mittwoch         16.00 Uhr – 17.30 Uhr

8.

Daten, die im Rahmen der Benutzung der Bücherei erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben, sondern nur zu Zwecken des Ausleihvorganges verwendet. Folgende Daten werden erhoben: Name, Adresse, Geburtsjahr.

Die in der Bücherei eingesetzte Software bietet die zusätzliche Möglichkeit, die entliehenen Medien in einer Ausleihhistorie zu speichern. Auskünfte über bislang entliehene Titel können nur erteilt werden, wenn bei der Anmeldung „ja“ angekreuzt wurde.

9.

Sollte ein Leser/eine Leserin die Bücherei nicht weiter besuchen, kann er die Löschung der erhobenen Daten verlangen. Nach Ablauf von fünf Jahren, in denen kein Büchereibesuch mehr erfolgte, werden die Daten automatisch gelöscht.

10.

Mit der Unterzeichnung der Benutzungsordnung und der Datenschutzerklärung stimmt der Leser/die Leserin der Verwendung der erhobenen Daten im Rahmen der Ausleihvorgänge zu.

11.

Durch die Beachtung dieser Benutzungsordnung erleichtern die Leser und Leserinnen den verantwortlichen Büchereikräften die Arbeit. Sie tragen damit auch dazu bei, dass die Bücherei immer in einem guten Zustand zu ihrer Verfügung steht.